Kein Testamentsvollstreckervermerk in Gesellschafterliste

Nach Auffassung des OLG München kann ein Testamentsvollstreckervermerk nicht in die Gesellschafterliste eingetragen werden. Hierfür fehle es bereits an einer Rechtsgrundlage. Darüber hinaus sei ein entsprechender Vermerk geeignet, Unübersichtlichkeit im Register zu erzeugen. Da Vorteile eines entsprechenden Eintrags für den Rechtsverkehr zudem nicht ersichtlich seien, sei dem Grundsatz der Registerklarheit der Vorzug einzuräumen. Quelle: OLG München, 15.11.2011, Az: 31 Wx …

Notar muss auf die Möglichkeit des eigenhändigen Testaments hinweisen

Nach einer Entscheidung des OLG Naumburg muss ein Notar einen Klienten darauf hinweisen, dass dieser sein Testament auch eigenhändig erstellen kann und nicht unbedingt auf die kostenpflichtige notarielle Beurkundung angewiesen ist. Dies gelten jedenfalls dann, wenn für den Notar erkennbar sei, dass dem Rechtssuchenden die verschiedenen Möglichkeiten der Testamentserstellung nicht bekannt sind und sich dieser dementsprechend auch noch nicht für …

Neues Testamentsregister in Betrieb

Das neu eingerichtete Testamentsregister der Bundesnotarkammer hat zum 01.01.2012 den Betrieb aufgenommen. Sinn und Zweck des Testamentsregisters ist, im Todesfall zu ermitteln, ob sich für den Verstorbenen ein Testament oder eine sonstige Urkunde in amtlicher Verwahrung befindet. Ist dies der Fall, dann werden die entsprechenden Stellen (Nachlassgericht oder Notar) in elektronischer Form informiert. Das neue Verfahren soll die bisherigen Verfahren …

Sinn und Zweck der Testamentsvollstreckung

Der Gesetzgeber gibt dem Erblasser mit der Testamentsvollstreckung ein besonderes Instrument zur Steuerung seines Nachlasses an die Hand. Der Artikel beschäftigt sich mit grundsätzlichen Fragen zur Testamentsvollstreckung. Zum Link geht es hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/sinn-und-zweck-der-testamentsvollstreckung-der-lange-arm-des-erblassers_020298.html Rechtsanwalt Nils von Bergner -Fachanwalt für Arbeitsrecht- -Fachanwalt für Verkehrsrecht- Absolvent des Fachlehrgangs „zertifizierter Testamentsvollstrecker“ der AGT Rechtsanwälte von Bergner und Özkan Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und …

Anspruch auf notarielles Nachlassverzeichnis

Ein Pflichtteilsberechtigter hat Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses gegenüber dem Erben. Gemäß § 2314 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte dabei auch die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verlangen. Nach einer Entscheidung des OLG Schleswig besteht dieser Anspruch sogar dann noch, wenn der Erbe bereits ein selbst erstelltes Nachlassverzeichnis vorgelegt und die Richtigkeit an Eides statt versichert hat. Quelle: OLG …