Anspruch auf notarielles Nachlassverzeichnis

Ein Pflichtteilsberechtigter hat Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses gegenüber dem Erben. Gemäß § 2314 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte dabei auch die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verlangen.

Nach einer Entscheidung des OLG Schleswig besteht dieser Anspruch sogar dann noch, wenn der Erbe bereits ein selbst erstelltes Nachlassverzeichnis vorgelegt und die Richtigkeit an Eides statt versichert hat.

Quelle: OLG Schleswig, 25.01.2011, Az: 3 U 36/10

Rechtsanwalt Nils von Bergner
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