Das neu eingerichtete Testamentsregister der Bundesnotarkammer hat zum 01.01.2012 den Betrieb aufgenommen.
Sinn und Zweck des Testamentsregisters ist, im Todesfall zu ermitteln, ob sich für den Verstorbenen ein Testament oder eine sonstige Urkunde in amtlicher Verwahrung befindet. Ist dies der Fall, dann werden die entsprechenden Stellen (Nachlassgericht oder Notar) in elektronischer Form informiert.
Das neue Verfahren soll die bisherigen Verfahren beschleunigen und den Erben schnellere Planungssicherheit verschaffen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesnotarkammer.
http://www.testamentsregister.de/
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-
Absolvent des Fachlehrgangs „zertifizierter Testamentsvollstrecker“ der AGT
Rechtsanwälte von Bergner und Özkan
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht
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