Testamentsgestaltung

Um im Erbfall Unklarheiten und Streit zwischen den Erben zu vermeiden, empfiehlt sich eine was-serdichte Nachlassregelung zu Lebzeiten.

Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei umfassend. Neben dem Testament ist auch Erbvertrag möglich.

Auch ein privatschriftliches Testament kann beim Amtsgericht hinterlegt werden. Im Falle des Todes ist dadurch sichergestellt, dass das Testament auch tatsächlich eröffnet wird.

Der Erblasser kann auf diesem Wege der Gefahr vorbeugen, dass die Verfügung nach dem Tod „nicht aufgefunden“ oder von unzufriedenen Verwandten beseitigt wird.

Wir beraten wir Sie hinsichtlich der Nachlassgestaltung umfassend und entwerfen auf Wunsch testamentarische Verfügungen, die sich ganz an Ihren individuellen Vorstellungen orientieren.