Was versteht man unter einer Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Eintragung des Käufers im Grundbuch als neuer Eigentümer ist der letzte Schritt der  Kaufvertragsabwicklung. Wann genau der Notar die Eigentumsumschreibung beantragen soll, ergibt sich aus den Regelungen des Kaufvertrages. Üblich ist, dass dies erst erfolgt, nachdem dem Notar die Kaufpreiszahlung vom Verkäufer bestätigt oder vom Käufer nachgewiesen worden ist.

In jedem Falle darf der Notar die Umschreibung erst beantragen, wenn ihm die so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt. Das Finanzamt bestätigt darin, dass die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag angefallene Grunderwerbsteuer gezahlt worden ist. Sollte ausnahmsweise keine Grunderwerbsteuer angefallen sein, wird dies durch das Finanzamt bestätigt.

Der Käufer ist insoweit gut beraten, die Grunderwerbsteuer möglichst umgehend zu entrichten, da die Eigentumsumschreibung andernfalls nicht erfolgen kann.