Wozu dient die Zwangsvollstreckungsunterwerfung?

In einem Kaufvertrag haben beide Parteien Hauptleistungspflichten. Die Hauptleistungspflicht des Käufers besteht darin, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Die Hauptleistungspflicht des Verkäufers besteht darin, das Kaufobjekt (die Immobilie) an den Käufer zu übereignen und zu übergeben. Die Übereignung wird bereits im Rahmen der Beurkundung erklärt, dabei handelt es sich um die so genannte Auflassung.

Die anderen Pflichten sind erst nach der Beurkundung zu erfüllen. Um die Parteien abzusichern und die Erfüllung der Leistungspflichten zu gewährleisten, ist es üblich, so genannte Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärungen in den Kaufvertrag mit aufzunehmen. Sollte eine Partei ihrer Leistungspflicht nicht nachkommen, obwohl diese nach dem Vertrag fällig ist, dann kann sich die andere Partei vom Notar eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrages erteilen lassen. Mit dieser Ausfertigung wiederum kann die Partei dann die Zwangsvollstreckung betreiben. Der Verkäufer kann also den fälligen Kaufpreis vollstrecken, der Käufer kann die Übergabe der Immobilie durchsetzen.