Haben die Parteien ein befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen, dann kann dieses gem. § 15 Abs. 3 TzBfG nicht ordentlich gekünigt werden, sofern es keine anderweitigen Regelungen im Arbeitsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag gibt. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann insoweit ebenfalls einen besonderen Bestandsschutz auslösen.
Sonderkündigungsschutz Teil 3: Schwerbehinderung
Gemäß §§ 85 ff. SGB IX genieße Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer neben dem allgemeinen Kündigungsschutz sogenannten Sonderkündigungsschutz. Schwerbehindert im Sinne des Gesetzes ist dabei derjenige, bei dem ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 festgestellt wurde. Personen mit einem GdB von 30 können auf Antrag Schwerbehinderten gleichgestellt werden. Ebenso wie beim allgemeinen Kündigungsschutz greif der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte …
VG Düsseldorf: Zusammenhang zwischen Kündigung und Behinderung nicht feststellbar
Gemäß § 85 SGB IX bedarf die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters der vorherigen Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt in einem aktuellen Fall festgestellt, dass die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung einer schwerbehinderten Angestellten rechtmäßig war. Das Integrationsamt habe die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vollständig und zutreffend gegeneinander abgewogen. Das Gericht konnte dabei einen besonderen Zusammenhang …
Sonderkündigungsschutz Teil 2: Elternzeit
Auch während der Elternzeit besteht Sonderkündigungsschutz zugunsten des Arbeitnehmers. Verboten ist dem Arbeitgeber danach eine Kündigung des Arbeitnehmers vom Zeitpunkt der Antragstellung, frühestens jedoch ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Duch eine frühere Antragstellung kann ein Arbeitnehmer seinen Kündigungsschutz somit nicht verlängern. Der Sonderkündigungsschutz endet mit Ablauf der Elternzeit. In besonderen Fällen kann der Arbeitgeber bei der zuständigen Aufsichtbehörde …
Sonderkündigungsschutz Teil 1: Schwangerschaft
§ 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) gewährleistet Sonderkündigungsschutz für die gesamte Zeit der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung. Voraussetzung für das Kündigungsverbot ist indes, dass der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft hat. Hat der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Schwangerschaft, dann muss ihm diese bis spätestens zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt werden. Erfährt die Arbeitnehmerin selbst …
Neue Reihe zum Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz
In einer neuen Rubrik möchten wir Sie in den kommenden Wochen über das Thema Sonderkündigungsschutz informieren und die verschiedenen gesetzlichen Regelungen beleuchten. In der ersten Folge, die wir in Kürze veröffentlichen werden, soll es um den Sonderkündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz gehen. Rechtsanwalt Nils von Bergner -Fachanwalt für Arbeitsrecht- -Fachanwalt für Verkehrsrecht- Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT) Rechtsanwälte von Bergner …
Keine Kündigung einer lesbischen Erzieherin während der Elternzeit – danach schon
Ein Erzieherin die bei der katholischen Kirche beschäftigt ist, hatte ihre Homosexualität und eine eingegangene gleichgeschlechtliche Partnerschaft gegenüber dem Arbeitgeber angezeigt. Die Kirche beabsichtigte daraufhin die Erzieherin zu kündigen, da deren sexuelle Ausrichtung einen schweren Verstoß gegen die kirchliche Grundordnung darstelle. Da sich die Frau in Elternzeit befindet, musste die Kirche vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes einholen. …
Kündigung nach Facebook-Einträgen: Schwangere erhält Prozesskostenhilfe
Die schwangere Arbeitnehmerin eines Sicherheitsdienstes hatte via Facebook einen negativen Eintrag zu ihrem Arbeitgeber veröffentlicht, die zuständige Behörde hatte daraufhin der beabsichtigten Kündigung durch den Arbeitgeber zugestimmt. Nach Ansicht der Behörde habe die Angestellte mit ihrer Äußerung schwerwiegend gegen ihre Treupflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen, dem Arbeitgeber sei eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses insoweit nicht mehr zumutbar gewesen. Gegen den Bescheid …
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