Scheidung

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Scheidung – keine Panik, wir helfen.

Eine Scheidung stellt sich in aller Regel als einschneidendes Erlebnis dar, die persönlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen sind häufig weitreichend. Daher ist es besonders wichtig, dass sich die Betroffenen auf eine objektive und kompetente juristische Betreuung verlassen können.

Was können wir für Sie tun?

Die Scheidung erschöpft sich oft nicht in dem bloßen gerichtlichen Verfahren, es handelt sich vielmehr um einen umfangreichen und komplizierten Auseinandersetzungsprozess, der die verschiedensten Lebensbereiche tangiert. Problematisch stellen sich häufig die sogenannten Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Hausrat oder Zugewinn dar.

Hier ist es wichtig, zu Beginn des Verfahrens alle klärungsbedürftigen Punkte zu ermitteln und wenn möglich außergerichtliche Lösungen wie Scheidungsfolgenvereinbarungen zu erreichen. Aber auch für die gerichtliche Auseinandersetzung erarbeiten wir für unsere Mandanten umfassende Strategien.

Rechtsanwalt Özkan kann dabei als Fachanwalt für Familienrecht auf langjährige Erfahrung bei der familienrechtlichen Fallbearbeitung zurückblicken, durch regelmäßige Fortbildungen wird er zudem den ständig steigenden Anforderungen dieses Rechtsgebietes gerecht.

Brauche ich unbedingt einen Anwalt?

Selbst bei einvernehmlichen Scheidungen muss wenigstens eine Partei anwaltlich vertreten sein, da der Scheidungsantrag nur von einem Anwalt gestellt werden kann. Zudem ist der von Amts wegen durchzuführende Ausgleich der Rentenanwartschaften für die Parteien ohne anwaltliche Beratung nur schwer nachzuvollziehen. Wer nicht anwaltlich beraten ist geht zudem das Risiko ein, bei den klärungsbedürftigen Folgesachen schlecht weg zu kommen.

Was kostet mich die Scheidung?

Die konkreten Kosten des Scheidungsverfahrens richten sich nach den wirtschaftlichen Verhältnisses der Ehegatten. Im Grundsatz gilt: je mehr die Eheleute verdienen, desto höher die Verfahrenskosten.

Häufig haben die Betroffenen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, sofern sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind die Verfahrenskosten selbst zu tragen. Je nach den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen erfolgt entweder eine Stundung der Gerichts- und Anwaltskosten mit Ratenzahlungsverpflichtung, oder eine vollständige Befreiung. Auch diesbezüglich beraten wir Sie kompetent und umfassend.

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Scheidung?

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