Fahrkarten gefälscht: Verdachtskündigung wirksam

Ein Mitarbeiter der Landesverkehrsbetriebe war verdächtigt worden, Fahrscheine gefälscht und weitergegeben zu haben. Der Mann hatte Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen die Blankofahrscheinrollen aufbewahrt wurden. Zudem war er zur Zeit der Herstellung der Fahrscheine im Dienst gewesen. Dem Arbeitgeber war aufgefallen, dass zwei vermeintliche Kundinnen versucht hatten, gefälschte Fahrscheine zur Erstattung ein zureichen. Dem Arbeitnehmer wurde daraufhin fristlos gekündigt.

Der Arbeitnehmer wehrte sich gegen die aus seiner Sicht unzulässige Verdachtskündigung mit einer Kündigungsschutzklage, die jedoch vom Arbeitsgericht abgewiesen wurde. Auch die Berufung des Arbeitnehmers vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wurde nun zurückgewiesen.

Nach Auffassung der Richter erfolgte die ausgesprochene Kündigung zu Recht. Die vorliegenden Tatsachen hätte eine Täterschaft des Arbeitnehmers überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen. Insbesondere konnte festgestellt werden, dass die beiden Kundinnen mit dem Arbeitnehmer verwandt bzw. bekannt gewesen seien.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 08.02.2012, Az: 24 Sa 1800/11