Hohe Anforderungen an Zeugenbeweis bei Rotlichtverstoß

Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass beim Vorwurf eines qualifizierten Rotlichtverstoßes besondere Anforderungen an einen möglichen Zeugenbeweis zu stellen sind. Dies gelten vorallem im Hinblick auf die Rechtsfolge mit 300 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot. Der Tatrichter müsse die Aussage insoweit genau prüfen und hinterfragen, wolle er eine Verurteilung auf die Aussage stützen, dann müsse er dies im Urteil hinreichend darlegen und begründen. Das Gericht wies daraufhin, dass solche Zeugenbeobachtungen in aller Regel mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet seien.

In dem zugrundleigenden Fall hatte ein Polizeibeamter zu den Umständen des Rotlichtverstoßes ausgesagt, einen technischen Nachweis gab es nicht. Diese Konstellation gibt es in der Praxis recht häufig, nicht selten tendieren die Gerichte dazu, dem Polizeibeamten praktisch als “Überzeugen” besondere Glaubwürdigkeit zu attestieren.

Quelle: OLG Köln, 20.03.2012, Az: III-1 RBs 65/12

Rechtsanwalt Nils von Bergner
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Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

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