Burschenschaftsprozess: Landgericht muss entscheiden

Im Verfahren über den Streit zweier Burschenschafter der Alten Breslauer Burschenschaft zu Bonn ist es im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 04.07.2012 nicht zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen. Sowohl der Antragsteller Norber Weidner, als auch der Antragsgegner sahen keine Grundlage für einen Vergleich. Eine gerichtliche Entscheidung wird für den 11.07.2012 erwartet.

Zuvor hatte der Vorsitzender Richter der zuständigen Pressekammer des Landgerichts Bonn angedeutet, dass wenigstens zwei der drei im Streit befindlichen Äußerungen des Antragsgegners in Bezug auf den Antragsteller von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sein dürften. Der Antragsgegner hatte unter anderem geäußert, Weidner sei höchstwahrscheinlich eine der führenden Köpfe der rechtsextremen Bewegung, die aus Burschenschaftern, NPD und Kameradschaften bestehe.

Die Rechtsanwälte von Bergner und Özkan vertreten in diesem Verfahren den Antragsgegner, der sich als Mitbegründer der Initiative “Burschenschafter gegen Neonazis” gegen rechtsextreme Tendenzen in Burschenschaften wehrt.