PRESSEMITTEILUNG der Initiative „Burschenschafter gegen Neonazis“
LG Bonn: Äußerungen über Burschenschafter Norbert Weidner als vermutlichem Kopf der rechtsextremen Bewegung zulässig
Burschenschafter B. freut sich: Erstmals bestätigt ein Gericht, dass Äußerungen zu rechtsextremen Tendenzen bei einem Burschenschafter zulässig sind.
Hamburg, 11. Juli 2012. – Entscheidung im ersten großen Burschenschafter-Prozess zum Thema Rechtsextremismus seit 200 Jahren: B., Mitbegründer der Initiative „Burschenschafter gegen Neonazis“ darf weiterhin äußern, dass der Burschenschafter und Vorstand der Deutschen Burschenschaft Norbert Weidner höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung ist, die aus Burschenschaftern, NPD und Kameradschaften besteht. Das Landgericht Bonn sieht in der Urteilsverkündung am 11.7. darin eine zulässige Meinungsäußerung die vom Grundrecht des Art 5. Abs 1 GG gedeckt ist und keine unzulässige Schmähkritik darstellt. Das gleiche gilt nach Ansicht der Richter für die Äußerung B., wonach Weidner mit den Kartellburschenschaften Danubia München und Teutonia Wien die Gründung einer rechtsextremen Studentenpartei nach Vorbild des österreichischen RFS anstrebe. In der Äußerung B., Weidner habe eine seiner Emails an den SPD-Oberbürgermeister von Eisenach, Matthias Doht, gehackt, sehen die Richter dagegen eine Tatsachenbehauptung, deren Wahrheitsgehalt B. nicht habe nachweisen können. Norbert Weidner hatte auf Unterlassung geklagt, der Verhandlungstermin fand am 4.7. vor dem Landgericht Bonn mit großem Medieninteresse statt.
Der Beklagte des Prozesses, B. freut sich über den Ausgang: „Das Urteil ist ein Meilenstein in der 200-jährigen Burschenschafter-Geschichte: Erstmals wurde ein Burschenschafter per Gerichtsprozess wegen rechtsextremer Tendenzen auf „Schmiss abgeführt“, wie Burschenschafter sagen. In der Öffentlichkeit kann durch das Urteil nun erstmalig der akademische Rechtsextremismus diskutiert werden. Mit dem Urteil startet die Aktion gegen die rechtsextreme Bewegung von Burschenschaftern, NPD, Kameradschaftern durch, die laut Medienberichten ca. 1.500 Mitglieder umfasst. Das Buch „Burschenschafter packt aus“ enthüllt weitere Details über die Bewegung und erscheint Ende Juli.“
Auch Ali Özkan, der Prozessbevollmächtigte von Herrn B., zeigte sich zufrieden: „Das Landgericht hat die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konsequent angewendet und die Äußerungen meines Mandanten unter den sogenannten weiten Meinungsbegriff gefasst, der im Rahmen der politischen Auseinandersetzung anzuwenden ist. Wer sich wie Herr Weidner über Jahre entsprechend politisch positioniert und äußert, der muss mit auch mit zuweilen heftiger Kritik leben können. In diesem Verfahren ging es nicht nur um juristische Begrifflichkeiten. Anders als offenbar Herr Weidner selbst hat das Gericht die politische Dimension des Prozesses erkannt.“
Die Initiative „Burschenschafter gegen Neonazis“ (iBGNo) fordert nach dem Urteil Behörden und Bundespolitiker wie den Burschenschafter und Minister Dr. Peter Ramsauer (CSU) auf, endlich gegen rechtsextreme Burschenschafter tätig zu werden. Es liegen Indizien vor, dass Burschenschafter in Verbindung mit dem NSU standen. Beispielsweise stand eine Kanzlei eines Burschenschafters mit einer Person aus dem mutmaßlichen NSU-Umfeld in Verbindung. Beispielsweise hatte eine rechtsextreme Gefangenenhilfsorganisation (zeitweise von heutigem Burschenschafter geleitet) Kontakt zu einer weiteren rechtsextremen Organisation, die in Verbindung mit dem NSU stand. Beispielsweise besuchte das Terrortrio laut Medienberichten 2009 eine Kölner Organisation, die in Verbindung mit Burschenschaftern stand.
Mitgeteilt von:
Rechtsanwalt Nils von Bergner
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