Vermuteter Schaden am Kfz: Autofahrer verfolgt Radfahrer

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Ein Autofahrer saß in seinem Pkw, als er ein Geräusch hörte. Ein Fahrradfahrer fuhr im selben Moment an dem Wagen vorbei, so dass der Autofahrer vermutete, dass der Radfahrer gegen den Pkw gestoßen wäre. Er nahm sofort die Verfolgung des Mannes auf und fuhr dabei sogar über eine rote Ampel.
Eine Fußgängerin, die bei Grün der Fußgängerampel die Straße überqueren wollte und schon auf halbem Weg war musste abrupt stehen bleiben, so dass der Autofahrer nur wenige Zentimeter an ihr vorbei fahren konnte.
Der Autofahrer bremste ab, stellte seinen Wagen quer zum Fahrradweg und stoppte den verdächtigten Radfahrer so. Er packte den Fahrradfahrer am Kragen, warf ihn auf die Motorhaube seines Wagens und schüttelte ihn aggressiv. Erst als die Polizei eintraf, ließ der Mann den Verdächtigen los.
Das AG München entschied, dass dem Autofahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen sein (Urteil vom 27.7.2015; Az.: 1031 Ds 463 Js 222688/14 jug). Sein Verhalten sei unentschuldbar und nicht hinnehmbar, so der Richter. Die versuchte gefährliche Körperverletzung im Straßenverkehr und die vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung hätten erwiesen, dass der Mann unter keinen Umständen zum Führen eines Kfz geeignet sei.
Über den Entzug hinaus sei eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 12 Monaten gerechtfertigt.