Wie berechnet man die Urlaubsabgeltung?

Kann wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub entweder ganz oder teilweise nicht in natura gewährt werden, so stellt sich häufig die Frage der Abgeltung, also der Ausgleichung durch Geldzahlung. Häufig ist jedoch fraglich, wie die Abgeltung dann zu berechnen ist. Dies wird üblicherweise in zwei Schritten vollzogen.

Schritt 1: Zunächst ist der Gesamtarbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu errechnen. (Beispiel: Das Arbeitsverhältnis des A endet zum 30. Juni 2013. Die letzten 13 Wochen vor Beendigung des
Arbeitsverhältnisses sind also der Zeitraum vom 01.04. – 30.06.2013.) Was in
den 13 Wochen verdient wurde ist zu addieren, diese Summe ist der
Gesamtarbeitsverdienst.

Schritt 2: Die Abgeltung wird mithilfe folgender Formel ermittelt: (Gesamtarbeitsverdienst / Arbeitstage in 13 Wochen) x ausstehende Urlaubstage = Abgeltungsanspruch. Für die Berechnung der Arbeitstage sind wieder die letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausschlaggebend. Wer also regelmäßig fünf Tage die Woche arbeitet, hat in 13 Wochen 65 Tage gearbeitet.

Beispiel: Das  Arbeitsverhältnis des A endet zum 30.06.2013. Er hat noch 10 Tage
Urlaubsanspruch. Er arbeitete in den letzten 13 Wochen fünf Tage die Woche und
verdiente 2000 € monatlich.

Gesamtarbeitsverdienst = 6000 €

Arbeitstage in den letzten 13 Wochen (13 x 5) = 65

Ausstehende Urlaubstage = 10

Daraus folgt: (6000 / 65) x 10 = 923,08 €

Der Urlaubsabgeltungsanspruch des A beläuft sich also auf 923,08 €.