Vaterschaftstest kann bei eineiigen Zwillingen an Genidentität scheitern

Ein 14-jähriger Junge klagte vor dem OLG Celle auf Ermittlung seines genetischen
Vaters. Dabei stellte sich allerdings heraus, dass seine Mutter während der
Zeit seiner Zeugung eine Affäre mit eineiigen Zwillingsbrüdern hatte.

Das Gericht entschied (Urt. v. 30.01.2013, Az. 15 UF 51/06), dass eine eindeutige Feststellung der Vaterschaft mittels einer DNA-Analyse oder einem anderen wissenschaftlichen Verfahren nicht möglich sei. So hätten mehrere Gutachten ergeben, dass keines der erprobten Verfahren zur Ermittlung der Vaterschaft bei eineiigen Zwillingen eingesetzt werden könnte. Daher sei es den potenziellen Vätern schon aufgrund ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht zumutbar eine Sperma-Probe abgeben zu müssen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dem Kläger bleibt der Gang vor den
Bundesgerichtshof offen.

Rechtsanwalt Ali Özkan

-Fachanwalt für Arbeitsrecht-

-Fachanwalt für Familienrecht-

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)