Lehrer klagt wegen Griechenland-Spargesetzen: BAG befragt EuGH

blog 2

Ein Lehrer, der bei einer griechischen Volksschule in Nürnberg beschäftigt ist, verlangt vom Staat die Zahlung von 200.000 €. Diese Summe soll ihm im Zeitraum von Oktober 2010 bis Dezember 2012 entgangen sein, weil die griechische Regierung aufgrund des Rettungsschirms zu Sparmaßnahmen gezwungen war und deshalb ihre Ausgaben auch bezüglich der von ihr getragenen Volksschule senken musste.

BAG legt die Sache dem EuGH vor

Das BAG hat die Entscheidung in dem Fall vertagt und die Frage dem EuGH vorgelegt, ob das EU-Recht verlangt, dass die griechischen Spargesetze in Arbeitsverhältnissen in Deutschland Anwendung finden (Beschl. v. 25.02.2015; Az.: 5 AZR 962/13). Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer solchen Auswirkung der Gesetze als sogenannte Eingriffsnormen.