Mindestlohn: nicht für Amateur-Vertragssportler

mindestlohn
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) stellte aktuell nach einem Treffen mit Vertretern des Deutschen Olympische Sportbundes und des Deutschen Fußballbundes klar, dass Amateur-Vertragsspieler im deutschen Sport nicht unter die seit Anfang des Jahres geltenden Mindestlohnregelungen fallen. Der Sport lebe unter Anderem vom Engagement der Ehrenamtlichen, die keinesfalls von der Verpflichtung zum Mindestlohn betroffen seien. Knapp 90.000 Vereine seien auf die Mitarbeit von ehrenamtlichen Helfern angewiesen; die Einführung eines Mindestlohns auch für diese Mitarbeiter könne unter Umständen die Vereinskultur zerstören.

Darüber hinaus gelte der Mindestlohn auch nicht für Vertragssportler; die Verträge zwischen Verein und Spieler sollten den Sportler an den Verein binden, hätten aber darüber hinaus nichts mit einem klassischen Arbeitsvertrag gemein.

Die Vorstände der Sportverbände begrüßten die Regelung und empfanden sie als verbindliche Handlungsanweisung, nach der sich die praktische Arbeit nun richten könne.
Hauptamtliche Angestellte von Vereinen unterfallen jedoch weiterhin der Mindestlohnregelung.