BGH: Dashcam als Beweismittel erlaubt

In einer aktuellen Grundsatzentscheidung hat das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, nunmehr die Verwertung von Videoaufzeichnungen, die mittels sogenannter Dashcams aufgezeichnet wurden, als Beweismittel in Zivilprozessen für zulässig erklärt. Bislang hatten die Obergerichte diese Frage unterschiedlich beantwortet. Während einige OLGs die Verwertung für zulässig erachteten, lehnte andere dies unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Vorschriften ab.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes verstoße die dauerhafte Aufzeichnung mittels solcher Dashcams zwar gegen den Datenschutz und verletze Rechte der Betroffenen. Diese Rechtsverletzungen würden im Rahmen einer Güterabwägung aber zurücktreten, da Unfallbeteiligte ohnehin gesetzlich verpflichtet seien, ihre persönlichen Daten mitzuteilen.

Dauerhafter Einsatz der Dashcam bleibt unzulässig

Zu beachten ist, dass die dauerhafte Aufzeichnung von Daten mittels Dashcam auch zukünftig ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz darstellt. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Daten nicht regelmäßig und kurzfristig wieder gelöscht werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder, zudem könnten Polizeibeamte die Dashcams beschlagnahmen.