Doktortitel lässt nicht auf besondere Sachkunde schließen

Ein Akademiker hatte eine Autowerkstatt auf Schadensersatz verklagt, nachdem sich ein dort montierter Reifen vom Fahrzeug gelöst und einen Unfall verursacht hatte. Das Landgericht Heidelberg gab dem Kläger grundsätzlich Recht. Die Autowerkstatt habe diesen nach der Reifenmontage nicht hinreichend über die möglichen Risiken aufgeklärt und dadurch vertragliche Nebenpflichten verletzt.

Den Einwand der Werkstatt, der Kläger habe aufgrund seines Doktortitels besondere Sachkenntnis gehabt und hätte deshalb gar nicht aufgeklärt werden müssen, berücksichtigte das Gericht nicht. Allein ein akademischer Titel lasse keine Rückschlüsse auf Spezialkenntnisse im Bereich der Reifenmontage zu.

Quelle: LG Heidelberg, Az:1 S 9/201