Drogenkonsum: Busfahrer fristlos gekündigt

Wegen seiner komischen Fahrweise fiel der Fahrer eines Linienbusses den Fahrgästen auf. Diese alarmierten die Polizei. Ein Schnelltest ergab den Verdacht auf Konsum von Kokain. Der Busfahrer gab zu, in seiner Freizeit Kokain konsumiert zu haben. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos.

Die Kündigungsschutzklage des Busfahrers beim Arbeitsgericht Berlin hatte keinen Erfolg. Nach Ansicht der Richter bestand der konkrete Verdacht, dass der Arbeitnehmer unter Drogeneinfluss gefahren sei. Wegen der hohen Anforderungen an einen Berufskraftfahrer durfte der Arbeitgeber das Anstellungsverhältnis deshalb sofort beenden.

Quelle: ArbG Berlin, 21.11.2012, Az: 31 Ca 13626/12