EuGH bekräftigt Grundsätze zur Ablehnung ausländischer Führerscheine

Der Europäische Gerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass die bislang geltenden Grundsätze für die Ablehnung der Anerkennung von ausländischen Fahrerlaubnissen auch nach der neuen Führerscheinrichtlinie (2006/126) ihre Gültig behalten. Die Richter führten aus, dass die Grundsätze nach der neuen Richtlinie sogar bindend seien. Nach der alten Richtlinie hatten die Behörden noch Entscheidungsspielraum.

Zu den Ablehnungsgrundsätzen zählen die Nichteinhaltung der Wohnsitzvoraussetzungen sowie die Erlaubniserteilung während einer noch laufenden Sperrfrist.

Quelle: EuGH, 26.04.2012., Az: C-419/10