Eine alte Dame hatte einen Perserteppich zu einem Auktionshaus gebracht und um Wertbestimmung gebeten. Dort taxierte man das gute Stück auf 900 Euro, bei der nachfolgenden Auktion erzielte der Teppich deutlich mehr, was die Voreigentümerin zunächst sehr erfreute. Weniger erfreut war die alte Dame dann, als der Teppich einige Monate später im Londoner Auktionshaus Christie´s für 7,2 Millionen Euro weiterversteigert wurde. Sie verlangte daraufhin 350.000 Euro Schadensersatz von dem Auktionator, der den wahren Wert nicht erkannt hatte.
Die Klage der Dame wurde nun vom Landgericht Augsburg abgewiesen. Nach Auffassung der Richter habe der Auktionator seine Pflichten nicht verletzt. Die besonderen wertbildenden Merkmale des Teppichs seien so selten gewesen, dass sie der Auktionator nicht ohne weiteres habe kennen müssen. Dies gelte vor allem, weil das Auktionshaus nicht auf Teppiche spezialisiert gewesen sei.
Es ist anzunehmen, dass die alte Dame eine zweite Meinung einholen wird:
vom Oberlandesgericht in der Berufung.
Quelle: Landgericht Augsburg, 27.01.2012, Az: 22 O 3163/10
Rechtsanwalt Nils von Bergner
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