Wurde die Kündigungsfrist richtig berechnet?
In der Regel gibt der Arbeitgeber in der Kündigung auch einen Termin an, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Allerdings sind diese Termine nicht selten falsch, da sie die tatsächlich geltende Kündigungsfrist nicht berücksichtigen. Welche Kündigungsfrist für das jeweilige Arbeitsverhältnis gilt, kann sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Gesetz oder einem einschlägigen Tarifvertrag ergeben. Häufig verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses.
Wichtig: auch wenn die Kündigungsfrist in der Kündigung falsch und zu Ungunsten des Arbeitnehmers berechnet wurde, bedarf es einer Kündigungsschutzklage innerhalb der Drei-Wochen-Frist. Andernfalls entfaltet die Kündigung nämlich so Wirkung wie sie ausgesprochen wurde, also auch mit falsch berechneter Kündigungsfrist.
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-
Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
Rechtsanwälte von Bergner und Özkan
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht
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