Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung, die das Umgangsrecht leiblicher Väter stärken soll. Nach bisheriger Rechtslage konnten leibliche Väter nur dann ein Umgangsrecht gegen die Mutter oder den rechtlichen Vater durchsetzen, wenn sie schon einen persönliche Beziehung zu dem Kind aufgebaut hatten. Dies war in der Praxis häufig problematisch. Nach der Neuregelung soll es darauf nicht mehr ankommen, sondern allein auf das Kindeswohl. Zudem muss erkennbar werden, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für sein Kind übernehmen will.
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Rechtsanwalt Ali Özkan
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