Kinder über 3 Jahre: Vollzeitbeschäftigung kann unzumutbar sein

Wer nachehelichen Unterhalt wegen der Erziehung von Kindern über drei Jahren geltend machen möchte, muss grundsätzlich selbst einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Der BGH hat jetzt in einer aktuellen Entscheidung deutlich gemacht, dass es von diesem Grundsatz durchaus Ausnahmen geben kann (BGH,18.04.2012, AZ: XII ZR 65/10).

In dem zugrundliegenden Fall konnte die Mutter darlegen, dass es für ihre drei Kinder einen besonderen Betreuungsbedarf gab. Die Familie lebte in einer ländlichen Gegend, wo die Verkehrsanbindungen schlecht waren und es zudem keine ausreichenden Fremdbetreuungsmöglichkeiten gab. Nach Ansicht des BGH musste Mutter deshalb nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.

Rechtsanwalt Ali Özkan
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