Mythen des Arbeitsrechts: Teil 1

Wer krank ist, kann nicht gekündigt werden

Die Annahme, dass ein kranker Arbeitnehmer nicht gekündigt werden könne, gehört wohl zu den am meisten verbreiteten Rechtsirrtümern in Deutschland. Tatsächlich hindert eine Krankheit die Kündigung eines Arbeitnehmers nicht, ganz im Gegenteil: die Krankheit eines Arbeitnehmers kann sogar ein Kündigungsgrund sein. Man spricht dann von einer personenbedingten Kündigung, eine solche kann in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer einen längeren Zeitraum aufgrund Langzeiterkrankung oder wiederholten Kurzzeiterkrankungen erhebliche Fehlzeiten ansammelt.

Auf einem anderen Blatt steht, dass es sich in der Praxis häufig als schwierig erweist, einem kranken Arbeitnehmer die Kündigung zu zustellen, da dieser ja nicht im Betrieb anwesend ist. In solchen Fällen empfielt es sich aus Gründen der Rechtssicherheit, die Kündigung durch einen Boten am Wohnsitz des Angestellten zu übergeben.

Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

Rechtsanwälte von Bergner und Özkan

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht

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