Nach einer Autofahrt und Drogeneinfluss war das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten bereits eingestellt worden. Dessen unbeschadet verlangte die Staatsanwaltschaft eine erkennungsdienstliche Behandlung, also die Abnahme von Fingerabdrücken sowie Lichtbilder. Hiergegen wehrte sich der Beschuldigte beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag des Beschuldigten jedoch zurück. Wer unter Drogeneinfluss Auto fahre müsse mit entsprechenden staatlichen Maßnahmen rechnen. Dies sei nicht offensichtlich rechtswidrig oder unverhältnismäßig.
Quelle: VG Neustadt/Weinstraße, 29.11.2011, Az: 5 K 550/11
Rechtsanwalt Nils von Bergner
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Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
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