Das OLG Bremen hat in einem aktuellen Verfahren (4 UF 89/12) entschieden, dass eine Tante keinen Anspruch auf Umgang mit dem Kind hat. Das Gesetz sieht einen entsprechenden Rechtsanspruch für andere Bezugspersonen vor, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben.
In dem zugrundeliegenden Fall konnten die Richter diese erforderliche sozial-familiäre Bindung nicht feststellen, auch wenn eine innige und liebevolle Beziehung zwischen Tante und Nichte vorgelegen haben mag. Dies allein reiche jedoch für die Einräumung eines Umgangsrechts nicht aus.
Rechtsanwalt Ali Özkan
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