Sorgerecht für unverheiratete Eltern wird erleichtert

Der Gesetzgeber plant eine Änderung des Sorgerechts für nichtverheiratete Eltern. Insbesondere die Rechtsstellung der Väter soll dadurch verbessert werden.Nach bisheriger Rechtslage konnte der Vater des nichtehelichen Kindes nur dann das gemeinsame Sorgerecht erhalten, wenn die Mutter dem zustimmte.

Verweigert die Mutter künftig ihre Zustimmung, dann soll der betroffenen Vater ein Wahlrecht haben, entweder sofort das Gericht anzurufen, oder vorher eine Einigung mit Hilfe des Jugendamtes herbeizuführen.

Der Gesetzgeber plant zudem ein neues beschleunigtes Gerichtsverfahren. Die Familiengerichte sollen dann ohne Anhörung der Mutter und des Jugendamtes schriftlich entscheiden können, wenn die Mutter nicht binnen 6 Wochen zum Antrag des Vaters Stellung nimmt. Nimmt die Mutter Stellung und haben ihre Ablehnungsgründe erkennbar nicht mit dem Kindeswohl zu tun, dann kann das Gericht ebenfalls schriftlich entscheiden.

Die bisherige gesetzliche Regelung war vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden.

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