Die Klägerin war seit Anfang 2012 bei einem Altenpflegedienst beschäftigt. Ihre Tätigkeit umfasste dabei auch den Besuch der Pflegepatienten in ihren Wohnungen. Die Arbeitszeiten und die Pflegeleistungen dokumentierte die Klägerin selbst. Im Februar 2014 wurde ihr aufgrund dringenden Verdachts vorgeworfen, falsche Angaben bei der Dokumentation ihrer Arbeitszeiten und Pflegeleistungen gemacht zu haben. Im anschließenden Gespräch mit Vertretern des Arbeitgebers, dem …