Die Problematik ist so alt wie das Kraftfahrzeuggewerbe. Der Käufer kauft ein Fahrzeug und stellt nach einiger Zeit fest, dass dieses mangelbehaftet ist. Zwar sieht das Gesetz für Kaufverträge eine Mängelgewährleistung vor, die dem Käufer diverse Rechte bis hin zum Rücktritt vom Vertrag einräumt. Der Käufer muss aber grundsätzlich beweisen, dass ein Mangel im Sinne des Gesetzes vorliegt, und dass …