Pünktlichkeit ist eine tragende Verpflichtung eines jeden Arbeitnehmers. Nicht selten kommt es deshalb zu Abmahnungen durch den Arbeitgeber, vor allem dann, wenn die betroffenen Arbeitnehmer ein generelles Pünktlichkeitsproblem haben. Aber darf der Arbeitgeber schon dann eine Abmahnung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer zum ersten mal und nur unwesentlich zu spät zur Arbeit erscheint? Mit dieser Frage musste sich jetzt das Arbeitsgericht …