Das Oberlandesgericht in Schleswig hat jetzt in einem aktuellen Fall entschieden, dass ein Autofahrer auch dann Mitschuld an einem Zusammenst0ß haben kann, wenn der Fahrradfahrer die Vorfahrt des Autofahrers verletzt (OLG Schleswig, 7 U 153/13). Zum Fall: eine zum Unfallzeitpunkt 14-jährige Schülerin hatte mit ihrem Fahrrad im Bereich einer sogenannten Querungshilfe die Fahrbahn fahrend überquert. Dabei kam es zu einem …