Trotz Alkohol: Autounfall bleibt Arbeitsunfall

Ein Arbeitnehmer hatte auf dem Nachhauseweg einen Verkehrsunfall und war später an den Folgen verstorben. Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte der Arbeitnehmer eine Blutalkoholkonzentration von 0,93 Promille. Die Witwe des Verstorbenen verlangte Leistungen von der zuständigen Berufsgenossenschaft, diese lehnte ab, da es sich aufgrund des Alkoholkonsums nicht um einen Versicherungsfall gehandelt habe.

Die Klage der Witwe vor dem Sozialgericht hatte Erfolg, auch die Berufung der Berufsgenossenschaft wurde jetzt vom Bayerischen Landessozialgericht zurückgewiesen.

Nach Auffassung der Richter sei nicht erwiesen worden, dass der Alkoholkonsum die wesentliche Ursache für den Unfall gewesen sei. Es habe daneben nämlich die ernsthafte Möglichkeit einer arbeitsbedingten Übermüdung bestanden. Der Arbeitnehmer hatte einen Arbeitstag von mehr als 13 Stunden hinter sich, bevor er den Heimweg antrat.

Quelle: Bayerisches LSG, 14.12.2011 Az: L 2 U 566/10