Wegen Kopftuch abgelehnt: Schadensersatz für Bewerberin

Das Arbeitsgericht Berlin hat einer muslimischen Frau Schadensersatz wegen religionsbedingter Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zugesprochen. Die junge Frau hatte sich auf eine Stelle für einen Ausbildungsplatz zur Zahnarzthelferin beworben. Im Rahmen des Bewerbungsgespräches wurde sie gefragt, ob sie bereit sie ihr Kopftuch abzulegen. Dies lehnte die Bewerberin ab. Die Stelle blieb unbesetzt.

Die Bewerberin verklagte den Zahnarzt auf Schadensersatz wegen Verletzung ihrer Rechte aus dem AGG. Dieses verbietet die Diskriminierung von Arbeitnehmern, unter anderem wegen der Religionszugehörigkeit oder Religionsausübung. Der Zahnarzt berief sich auf die in seiner Praxis bestehende Kleiderordnung, allerdings ohne Erfolg. Der Bewerberin wurde Schadensersatz in Höhe von knapp 1.500 Euro zugesprochen, was drei Monatsgehältern entspricht.

Quelle: ArbG Berlin, 28.03.2012, Az: 55 Ca 2426/12