Ein bei einem Unternehmen als Lagerist beschäftigter Mann war im Juni 2013 wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben. Trotzdem hob er seine hochschwangere Frau bei ihrer Hochzeit durch ein in Papier ausgeschnittenes Herz und veröffentlichte Fotos davon bei Facebook.
Drei Tage nach der Hochzeit erhielt der Mann ein Schreiben, in dem sein Arbeitgeber ihm fristlos kündigte. Nach seiner Ansicht habe der Lagerist durch sein Verhalten den Heilungserfolg gefährdet und deswegen Interessen des Arbeitgebers grob missachtet.
Der Arbeitnehmer ging gerichtlich gegen die Kündigung vor und war der Meinung, dass das bloß kurze Hochheben im „Überschwang der Gefühle“ keine Kündigung rechtfertigen könne. Selbst hochschwanger habe seine Frau lediglich 62 Kilo gewogen.
Die beiden Parteien einigten sich nun darauf, dass die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt wurde und der 21jährige Lagerist eine Abfindung enthält (Az. 3 Ca 1384/13).
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-
Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
Rechtsanwälte von Bergner und Özkan
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