Eine Hauswirtschafterin war bei einem Ehepaar angestellt gewesen und erhielt noch während der Probezeit eine ordentliche Kündigung. Daraufhin meldete sich die Angestellte beim Jugendamt und zeigte angebliche Missstände bei der Kindeserziehung an. Das Ehepaar sprach daraufhin eine frislose Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus.
Die Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmerin wurde vom zuständigen Arbeitsgericht abgewiesen, wogegen die Arbeitnehmerin Berufung einlegte. Auch das Landesarbeitsgericht wies die Klage jetzt ab.
Nach Ansicht der Richter hätte die Hauswirtschafterin zunächst versuchen müssen die Angelegenheit anders zu klären. Die Anzeige sei unverhältnismäßig gewesen, da sie den guten Ruf der Arbeitgeber gefährdet habe. Die Vorwürfe hätten sich im Übrigen als haltlos erwiesen. Die fristlose Kündigung sei deshalb gerechtfertigt gewesen.
Quelle: LAG Köln, 05.07.2012, Az: 6 Sa 71/12
Rechtsanwalt Nils von Bergner
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Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
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