Arbeitsrecht: gleicher Fall, zwei verschiedene Urteile

Jüngst musste das Arbeitsgericht Nürnberg sich mit zwei identischen Kündigungen befassen, denen der gleiche Sachverhalt zugrunde lag. Dennoch wurden zwei unterschiedliche Urteile gefällt, was nun für Verwirrung sorgt.

Zwei langjährige Mitarbeiter des Unternehmens Schwan-Stabilo hatten eine veraltete Betriebsküche der Firma verkauft, um den Erlös zu spenden. Allerdings hatten die beiden lediglich die Zustimmung der Geschäftsleitung zur Entsorgung der Küche und nicht zum Verkauf, so dass ein Vertrauensmissbrauch entstand und das Unternehmen beide Arbeitnehmer fristlos entließ.

Unterschiedliche Entscheidung identischer Kündigungen: ArbG Nürnberg sorgt für Aufsehen

Beide reichten Kündigungsschutzklage ein, die von den zuständigen Richtern in Kammer 11 und Kammer 12 des Arbeitsgerichts Nürnberg jedoch unterschiedlich entschieden wurden. Kammer 11 gab der Klage statt, während Kammer 12 die Klage abwies (Urt. v. 26.05.2014; Az.: 11 Ca 5685/13 und 12 Ca 5686/13).

Begründend hierfür führten die Richter an, dass die Frage, ob ein besonders wichtiger Grund für die fristlose Kündigung vorgelegen habe, eben unterschiedlich beurteilt wurde. Es hätte abgewogen werden müssen, ob die Pflichtverletzung der Mitarbeiter derart schwer wiege, dass dem Arbeitgeber eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar sei. Dies könne damit bejaht werden, dass finanzielle Angelegenheiten stets mit großem Vertrauen verbunden seien. Andererseits könne es jedoch auch verneint werden mit dem Argument, dass der Firma kein Schaden entstanden sei.

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Rechtsanwalt Özkan ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht und in der Kanzlei von Bergner und Özkan mit Kanzleistandorten in Schenefeld, Altona, Barmbek Uetersen und Quickborn, tätig. Im Bereich des Arbeitsrechts hat er sich auf die Themen Kündigung und Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag und Abfindung sowie Abmahnung, Überstunden und Zeugnis spezialisiert.