In dem vom Arbeitsgericht Aachen entschiedenen Fall, wollte sich ein bekannter Sportverein aus Aachen von seinem Cheftrainer, dessen Co-Trainern und dem Torwarttrainer trennen. In den Arbeitsverträgen der Trainer war vereinbart, dass diese bei einer Kündigung seitens des Sportvereins gegen Zahlung einer Abfindung auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichten würden.
Das Gericht erklärte diese Klausel für unzulässig (ArbG Aachen, Urteil vom 22.02.2013; Aktenzeichen: 6 Ca 3662/12). So entziehe sie dem Arbeitnehmer in unzulässiger Weise gesetzlich normierte Rechte, wie z.B. das Recht, sich gegen unberechtigte Kündigungen zu wehren. Dieses Recht könne aber nicht einseitig zu Ungunsten des Arbeitnehmers beschränkt werden, auch bei gleichzeitigem Angebot einer Abfindung.
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-
Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
Rechtsanwälte von Bergner und Özkan
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht
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