BAG verschärft Prüfpflichten bei Arbeitsplatzvergabe

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung deutlich gemacht, dass Arbeitgeber bei der Stellenvergabe weitreichende Prüfpflichten haben, insbesondere in Bezug auf schwerbehinderte Bewerber.
(BAG, 13.10.2011, 8 AZR 608/10)

Das BAG geht dabei so weit, auch von privaten Arbeitgebern Eigeninitiative zu verlangen, etwa dahingehend, dass bei der Bundesagentur nachgefragt wird, ob es für die zu besetzende Stelle geeignet schwerbehinderte Bewerber gibt. Wer diese Verpflichtungen verletzt, riskiert von abgelehnten Bewerbern auf Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verklagt zu werden.

Den Arbeitgebern ist insoweit anzuraten, zukünftig Erkundigungen bei der Bundesagentur einzuholen und diese Bemühungen auch hinreichend zu dokumentieren.

Rechtsanwalt Nils von Bergner
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