Krankengeld auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Auch wenn ein Arbeitnehmer erst am letzten Tag seiner Beschäftigung krank geschrieben wird, hat er ab dem Folgetag Anspruch auf Krankengeld, sofern die weiteren Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Dies gilt nach Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westphalen obwohl die Versicherung mit Krankengeldanspruch mit dem letzten Tag des Anstellungsverhältnisses endet. Das Gericht stellt daher bei seiner Entscheidung auf den Zeitpunkt der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ab.

Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen wurde.

Quelle: LSG NRW, 24.10.2011, Az: L 16 KR 73/10