Berufliche Nachteile rechtfertigen kein Absehen vom Fahrverbot

Wird im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot verhängt, dann tut dies den Betroffenen oft am meisten weh. Immer wieder wird dann eingewandt, auf den Führerschein könne aus beruflichen Gründen nicht verzichtet werden.

In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm nun einmal mehr deutlich gemacht, dass bloße berufliche oder wirtschaftliche Nachteile nicht per se geeignet sind, um von der Verhängung des Fahrverbotes abzusehen. Ein solcher Verzicht komme nur in Ausnahmefällen in Betracht und zwar insbesondere dann, wenn konkret der Verlust der Arbeitsplatzes oder die Existenzvernichtung drohten. Der Tatrichter müsse seine Entscheidung zudem umfassend begründen und mit Tasachen belegen. Allein auf die Einlassung des Betroffenen dürfe er sich nicht verlassen.

Quelle: OLG Hamm, 28.12.2011, Az: III 3 RBs 337/11