BGH stellt klar: Auch Sachverständigenkosten werden nur in Höhe der Haftungsquote ersetzt

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun in zwei Urteilen klargestellt, dass im Rahmen des Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall auch die anfallenden Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens nur im Rahmen der Haftungsquote zu ersetzen sind.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Rechtsauffassung vertreten, bei den Sachverständigenkosten handele es sich um notwendige Kosten der Rechtsverfolgung, welche immer vollständig und ohne Ansehung der Haftungsquote zu ersetzen seien. Dem hat der BGH jetzt widersprochen.

Quelle: BGH, 07.02.2012, Az: VI ZR 133/11 und VI ZR 249/11