Bonhoeffer-Äußerungen: Strafbefehl gegen Weidner

Nach Informationen von Spiegel Online wurde der hochrangige Funktionär der Deutschen Burschenschaft Norbert Weidner wegen seiner Äußerungen zu dem von den Nazis ermordeten Widerstandskämpfer Diedrich Bonhoeffer (“Landesverräter”) zu einer Geldtrafe von 2400 Euro verurteilt. Allerdings habe Weidner Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Weidner wird vorgeworfen, mit seinen Äußerungen den Straftatbestand des Verunglimpfens des Andenkens Verstorbener erfüllt zu haben.

Hier der Artikel auf Spiegel online:

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/amtsgericht-bonn-erlaesst-strafbefehl-gegen-norbert-weidner-a-847660.html

Im Juli hatte Weidner vor dem Landgericht Bonn versucht, einem Mitglied der eigenen Burschenschaft Raczeks zu Bonn Äußerungen zu seiner Person verbieten zu lassen. Der Verbindungsbruder hatte unter anderem geäußert, Weinder sei höchstwahrscheinlich einer der führenden Köpfe der rechtsextremen Bewegung, die aus Burschenschaftern, NPD und Kameradschaften bestehe. Das Landgericht Bonn hat erstinstanzlich überwiegend dem Antragsgegner Recht gegeben, der gerichtlich von den Rechtsanwälten von Bergner und Özkan vertreten wurde.

Rechtsanwalt Ali Özkan
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