Mythen im Arbeitsrecht: Teil 5

Ein Arbeitnehmer hat immer Anspruch auf Schichtzulage

Ein grundsätzlicher Anspruch auf Zusatzvergütung bei Schichtarbeit besteht nicht. Sogenannte Schichtzulagen sind häufig in einschlägigen Tarifverträgen, manchmal auch in den Arbeitsverträgen selbst geregelt. Eine gesetzliche Regelung findet sich in § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Demnach hat ein Arbeitnehmer für von ihm geleisteten Nachtschichten Anspruch auf Ausgleich, wobei dem Arbeitgeber ein Wahlrecht zusteht, ob der den Schichtdienst durch Freizeit oder Vergütung ausgleichen möchte. Entscheidet sich der Arbeitgeber für einen finanziellen Ausgleich, dann müssen die Zulagen angemessen sein. Was im Einzelfall angemessen ist, wird häufig Streit zwischen den Vertragsparteien auslösen. Die Gerichte erachten je nach Tätigkeit Zuschläge zwischen 10% und 40% für angemessen.

Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

Rechtsanwälte von Bergner und Özkan

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht

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