Burschenschaftprozess: Urteil rechtskräftig

In dem Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung zwischen zwei Mitgliedern der Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks ist das Urteil des Landgerichts Bonn nun rechtskräftig. Weder der Antragsteller Norbert Weidner, noch der Antragsgegner haben Berufung eingelegt.

Das Landgericht Bonn hatte entschieden, dass es sich bei den Äußerungen des Antragsgegners, wonach Norbert Weidner höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung sei, die aus Burschenschaftern, NPD und Kameradschaften bestehe, um zulässige Meinungsäußerungen handelt. Weidner war insoweit mit seinem Antrag auf Unterlassung gescheitert.

Die Rechtsanwälte von Bergner und Özkan haben in dem Verfahren den Antragsgegner vertreten.