Die häufigsten Rechtsirrtümer zur Scheidung – Teil 3

Wenn mein Kind volljährig ist, muss ich keinen Unterhalt mehr zahlen

Die Pflicht der Eltern Unterhalt für ihre Kinder zu zahlen, endet nicht generell und automatisch mit der Volljährigkeit des Kindes. Dieses kann auch nach der Volljährigkeit weiter unterhaltsberechtigt sein, wenn es sich noch in der Ausbildung befindet. In Betracht kommen insbesondere der Schulbesuch, die Berufsausbildung und das Studium des Kindes. Der Bedarf des Kindes ist im Einzelfall konkret zu ermitteln. Für den entsprechenden Unterhaltsanspruch des Kindes haften die Eltern anteilig.

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