Die häufigsten Rechtsirrtümer zur Scheidung – Teil 6

Im Scheidungsverfahren kann ein Anwalt beide Ehegatten vertreten

Für familiengerichtliche Verfahren gilt Anwaltszwang, d.h., dass nur Anwälte Anträge stellen können. Grundsätzlich reicht es im Falle der einvernehmlichen Scheidung aus, wenn sich eine Partei anwaltlich vertreten lässt und einen Scheidungsantrag stellt. Die nicht vertretene Partei kann der Scheidung dann zustimmen. Allerdings kann eine nicht anwaltlich vertretene Partei eben keine eigenen Anträge stellen, was zum Nachteil werden kann. Nimmt nämlich die andere Partei den Scheidungsantrag zurück, dann kann ohne eigenen Scheidungsantrag nicht geschieden werden.

Nicht möglich ist, dass ein Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren beide Parteien vertritt. Die würde zwangsläufig einen Interessenkonflikt begründen, da die Parteien auch bei weitgehender Einigkeit immer entgegenlaufende Interessen haben werden. Das anwaltliche Berufsrecht verbietet daher eine solche “Doppelvertretung”.

Rechtsanwalt Ali Özkan
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