Die Düsseldorfer Tabelle wird geändert. Ab dem 01.08.2015 gilt eine neue Version der vom OLG Düsseldorf in Abstimmung mit anderen OLG sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages entworfenen Leitlinien für den Kindesunterhalt.
Die Tabelle ist lediglich eine Richtlinie und entfaltet keine zwingende Wirkung. Dennoch halten sich die Gerichte grundsätzlich an diese Vorschläge.
Unter anderem soll in der aktualisierten Version der Tabelle der Mindestunterhalt eines Kindes steigen. So sollen Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres anstatt wie bisher 317 € nun 328 € monatlich erhalten, Kinder bis zum zwölften Lebensjahr bekommen pro Monat nicht mehr 364 € sondern 376 € und Kinder zwischen 13 Jahren und der Volljährigkeit bekommen 14 € mehr als bisher, nämlich 440 € monatlich. Auch volljährige Kinder erhalten mehr, ihnen stehen statt 488 € nun 504 € zu.
Auch das Kindergeld wird erhöht, hier bekommen Eltern rückwirkend zum 01.01.2015 pro Monat 4 € mehr für jedes Kind.