EGMR: 40.000 Euro Entschädigung für Kirchenmusiker

Bereits im Jahre 2010 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Kündigung eines Musikers der katholischen Kirche unwirksam gewesen war. Dieser war 1994 ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt worden, nachdem er seine Familie verlassen hatte und mit einer neuen Lebensgefährtin zusammengezogen war. Vor den deutschen Gerichten blieb seine Kündigungsschutzklage in allen Instanzen erfolglos.

In dem vorliegenden Verfahren gin es nun noch um die Höhe der Entschädigung, die das Gericht mit 40.000 Euro festlegte. Der Kläger hatte mehr als 600.000 Euro verlangt.

Quelle: EGMR, 28.06.2012, Az: 1620/03